Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist bereit, Sie bei der Übertragung von Immobilien rechtlich zu unterstützen. Wir können Kaufverträge für die Übertragung von Wohnungen und Häusern oder Grundstücken (einschließlich Zukunftskauf- und Reservierungsverträge), Verträge für die Übertragung von Genossenschaftsanteilen sowie (Unter-)Mietverträge, aber auch z.B. Schenkungsverträge oder Verträge über die Bestellung einer Grunddienstbarkeit erstellen.
Für den Fall, dass Ihnen bereits ein Entwurf eines dieser Verträge vorliegt, sind wir bereit, diesen ausführlicher zu kommentieren, d.h. die Vereinbarkeit des vorgelegten Entwurfs mit dem Gesetz zu analysieren, die sich aus dem vorgelegten Entwurf ergebenden möglichen Risiken für Sie zu bewerten sowie je nach den Umständen des Falles und der Analyse des vorgelegten Entwurfs geeignete Änderungen vorzuschlagen, damit der vorgelegte Entwurf mit dem Gesetz übereinstimmt und gleichzeitig den Schutz Ihrer Rechte und berechtigten Interessen ausreichend gewährleistet. Wir bereiten diese entsprechenden Änderungen für Sie vor, indem wir sie in den ursprünglich vorgelegten Vertragsentwurf (in Form von Überarbeitungen) mit einer genaueren Begründung ihrer Notwendigkeit oder Angemessenheit einarbeiten, so dass sie der anderen Partei direkt vorgelegt werden können.
Für weitere Einzelheiten nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.